1. Rahmenbedingungen
Seit Januar 2005 läuft das STARegio-Projekt Teilzeitausbildung in gemeinsamer Trägerschaft und enger Kooperation der Handwerkskammer Lübeck und der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck. Ziel ist es, in den Kammerbezirken Modelle zur Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter zu erarbeiten und umzusetzen und dadurch zusätzliche Teilzeit-Ausbildungsplätze zu schaffen. Angesprochen werden junge Mütter und Väter unter 25 Jahren bzw. in Pflege eingebundene junge Erwachsene.
Eine Teilzeitausbildung ermöglicht ihnen, Familienarbeit und Ausbildung miteinander zu vereinbaren. Das Angebot einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit verbessert die Bildungs- und Arbeitschancen der Zielgruppe entscheidend und führt gleichzeitig zu einer Verbesserung der regionalen Arbeitsmarktstruktur.
Das Konzept sieht vor, die wöchentliche Arbeitszeit auf 20-30 Stunden zu verkürzen, wodurch sich die Ausbildungszeit verlängern kann. In diesem Fall stehen die Auszubildenden den Betrieben länger zur Verfügung. Gleichzeitig wird die Ausbildungsvergütung entsprechend der geleisteten Arbeitszeit prozentual angepasst.
Eine Teilzeit-Auszubildende kostet den Betrieb monatlich weniger. Für Jugendliche, die bereits eine Ausbildung begonnen haben und diese in Teilzeit fortsetzen möchten, wird gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb nach individuellen Lösungen gesucht. Jugendliche ohne Ausbildungsplatz werden von den Mitarbeiterinnen bei der Suche unterstützt.
Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes findet die Teilzeitausbildung erstmals auch im Gesetz Niederschlag: § 8 BBiG: „Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung)“. Diese Feststellung ist nicht an ein bestimmtes Alter der Auszubildenden geknüpft. In der Begründung zu diesem Paragraphen ist nachzulesen, dass „eine Teilzeitausbildung unter Beibehaltung der regulären Ausbildungsdauer“ ermöglicht wird. Eine positive Veränderung in der Bildungspolitik sowohl für Auszubildende als auch Betriebe, die innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens die Ausbildung gestalten können!
Erfahrungen von Ausbildungsbetrieben in anderen Bundesländern mit Teilzeitausbildungsmodellen zeigen, dass die Arbeitsleistung und der Lernerfolg der Auszubildenden gleich hoch, Zuverlässigkeit und Motivation im Vergleich zu Auszubildenden in Vollzeit deutlich höher beurteilt werden. Gleichzeitig liegt das Projekt im bundesweiten Trend: „Familienfreundlichkeit bringt Standortvorteile“, das ist ein Ergebnis der Studie der Prognos AG in Verbindung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend. Wenn sich der auszubildende Betrieb, Berufschule, Kammern und bestehende Beratungsangebote zu einem tragfähigen Netzwerk verknüpfen, können sie den TeilnehmerInnen des Projekts eine Neuordnung ihres Lebens- und Arbeitsalltags ermöglichen. Ein Zuwachs an gut ausgebildeten Fachkräften stärkt zudem die Wirtschaft und verhindert Leistungsbezugskarrieren.
Bis September 2005 wurden bereits 19 Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit geschaffen, weitere stehen kurz vor dem Vertragsabschluss.
2. Praxis der Teilzeitausbildung
Angesprochen werden einerseits junge Menschen, die während einer Berufsausbildung Eltern geworden sind und die Lehre unterbrechen mussten. Andererseits werden auch Jugendliche unterstützt, die noch keine Ausbildung begonnen haben. Je nach individueller Ausgangslage gestaltet sich die Teilzeitausbildung unterschiedlich.
In der praktischen Umsetzung werden Betriebe und Auszubildende von den Mitarbeiterinnen sehr individuell beraten, da die Gesetzgebung keinerlei inhaltliche Vorgaben zur Gestaltung einer Ausbildungsverkürzung angibt.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr vielseitig und werden anhand von Praxisbeispielen erläutert:
Beispiel 1: Fortführung eines bestehenden, ruhenden Ausbildungsverhältnisses
Anja T. hat eine Ausbildung zur Friseurin begonnen und hat nach dem zweiten Lehrjahr ihr Kind bekommen. Anschließend ging sie für zwei Jahre in Elternzeit und kehrt nun zurück zum Ausbildungsbetrieb. Sie einigt sich mit dem Betrieb darauf, 20 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Die Ausbildung verlängert sich dadurch um ein halbes Jahr, welches Frau T. dazu nutzt, um Ausbildungsinhalte zu wiederholen.
Grundsätzlich haben Auszubildende keinen Rechtsanspruch auf eine Rückkehr in Teilzeit, hier kommt es auf die Bereitschaft des Betriebs an. Auch die Vereinbarung, die Ausbildung zu verlängern, ist Verhandlungssache zwischen Betrieb, Auszubildender und Kammer. Wie die Ausbildung fortgeführt wird, ist abhängig von der bereits geleisteten Ausbildungszeit, dem Ausbildungsberuf und dem Leistungsstand der Auszubildenden in Berufsschule und Betrieb.
Kommt es zu einer Vertragsänderung, wird ein Vertragszusatz unterzeichnet. Die Ausbildungszeiten variieren von einer 20- bis 30-Stunden-Woche. Die tägliche Anwesenheit im Betrieb wird mit mindestens 4 oder 5 Stunden festgelegt. Die Berufsschultage zählen dabei mit. Die Ausbildungsvergütung berechnet sich prozentual zur Arbeitszeit.
Beispiel 2: Entstehung eines neuen Teilzeit-Ausbildungsverhältnisses
Variante a: Die Ausbildung soll in der Regeldauer abgeschlossen werden
Ein Betrieb hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Er stellt eine Auszubildende zur Bürokauffrau ein, die 30 Stunden pro Woche inkl. Berufsschule arbeitet. Nach drei Jahren kann die Auszubildende ihre Prüfung ablegen.
Variante b: Die Ausbildung verlängert sich
Darüber hinaus ist auch die Vereinbarung einer geringeren Wochenarbeitszeit, z.B. 20 Stunden/Woche möglich, dann verlängert sich die Ausbildung insgesamt um ein halbes oder ganzes Jahr.
Auch bei neuen Ausbildungsverhältnissen wird die Wochenarbeitszeit abgesprochen und als Zusatz dem Ausbildungsvertrag angehängt. Die Berufsschultage, die in Vollzeit stattfinden, insbesondere bei Blockunterricht, sind eine Hürde für die Auszubildenden in Bezug auf Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Hier ist eine intensive Unterstützung durch Familie, Jugendamt und weitere Netzwerkpartner nötig.
Die Erfahrung zeigt, dass das Modell der Teilzeitausbildung gerade für kleine und mittlere Unternehmen gut umsetzbar ist. Insbesondere Handwerksbetriebe können eine Teilzeitausbildung gut in ihre Abläufe einbauen, z.B. wenn das Büro nur halbtags besetzt ist.
Beispiel Zimmerei Stamer: Die Zimmerei Stamer in Lübeck ist seit langem ein gut etablierter Ausbildungsbetrieb in handwerklichen Berufen (z.B. Tischler, Maurer). Im Büro wurde bisher noch nicht ausgebildet, aber durch die Möglichkeit der Teilzeit-ausbildung konnte hier ein zusätzlicher Ausbildungsplatz eingerichtet werden. Somit konnte die Teilzeit- Interessentin Frau Bielenberg bereits im Mai ihre Ausbildung dort aufnehmen.
Ein Charme der Ausbildung in Teilzeit ist die Möglichkeit, die Wochearbeitszeit individuell abzusprechen, so dass es auch Varianten gibt, in denen die Mütter zwei Tage in Vollzeit lernen um dafür zwei Tage für die Familienarbeit frei zur Verfügung zu haben. Wichtig ist, dass Betrieb und Auszubildende sich einigen.
3. Die Zielgruppe
Da es keinerlei Daten zur Zielgruppe gab, war die Reaktion auf die Form der Ausbildung unbekannt. Die ruhenden Ausbildungsverhältnisse der Kammern (ca. 90) waren die einzig bekannte Größe.
Die Information zur Thematik bei Beratungsstellen, kommunalen Trägern, städti-schen Einrichtungen und Verbänden hatte ein unerwartet großes Echo. Insgesamt wurden bisher etwa 350 Mütter beraten, pro Woche kommen stetig neue Interessen-tinnen hinzu. Außerdem fragen Multiplikatoren und Netzwerkpartner kontinuierlich Info-Veranstaltungen an, bei denen die Projektmitarbeiterinnen das Projekt vorstellen.
Das Projekt erfordert ein hohes Maß an Zeit für Aufklärungsarbeit und eine passgenaue Vermittlung. Nicht jeder Betrieb eignet sich für die besondere Zielgruppe der Bewerberinnen und nicht jede Bewerberin erfüllt die nötigen Voraussetzungen. Viele Betriebe wissen noch gar nicht um die neue Möglichkeit der Ausbildung. Hinzu kommt, dass die meisten Mütter umfassende Unterstützung brauchen um die vielfältigen Aufgaben leisten zu können, die einer Ausbildungsaufnahme vorgeschaltet sind.
Viele müssen sich durch einen wahren Behörden-Dschungel kämpfen, um zur Sicherung des Lebensunterhalts die richtigen Anträge von ALG II über BAB bis hin zum Kinderbetreuungszuschuss durch das Jugendamt zu stellen. Dies erfordert viel Motivation und Durchhaltervermögen - aus Sicht der Projektmitarbeiterinnen ein gutes Übungsfeld für die spätere Ausbildung! Insbesondere allein erziehende Mütter bringen diesbezüglich multiple Vermittlungshemmnisse mit.
Dennoch ist die Gruppe der jungen Eltern sehr heterogen: Neben den problematischen Bewerberinnen mit z.T. schwach ausreichenden Hauptschulabschlüssen, die etwa die Hälfte der Interessentinnen ausmachen, gibt es auch zahlreiche Bewerberinnen mit Realschulabschluss oder Abitur. Gerade bei dieser zweiten Gruppe haben die Projektmitarbeiterinnen festgestellt, dass die Bereitschaft und Motivation sehr hoch ist, einen Ausbildungsplatz anzutreten und diesen erfolgreich zu gestalten.
Erwartungsgemäß bringt etwa die Hälfte der Bewerberinnen einen Hauptschulabschluss mit. Je länger das Lübeck-Projekt läuft, desto häufiger werden von Argen oder Jugendämtern auch Mütter an das Projekt weiter verwiesen, die keinen Schulabschluss mitbringen. Die Vermittlung dieses Klientels ist bekanntermaßen noch weitaus schwieriger und macht deutlich, dass hierfür passgenaue Hilfen entwickelt werden müssen.
Gleiches gilt für Migrantinnen, die im Heimatland zwar qualifizierte Schulabschlüsse erreicht haben, diese aber bisher noch nicht haben anerkennen lassen. Von den Projektmitarbeiterinnen werden sie auch darin unterstützt, die Schulabschlüsse beim zuständigen Ministerium vorzulegen. Bei älteren Migrantinnen, die über Berufserfahrung im Herkunftsland verfügen, zeigt sich eine deutliche Frustration gegenüber den deutschen Behörden, die die Ausbildungen nur teilweise oder gar nicht anerkennen. Im Bewerbungsverfahren bedeutet dies auf Seiten der Arbeitgeber eine Unsicherheit, weshalb die Migrantinnen es besonders schwer haben, Ausbildungsplätze zu finden.
Demzufolge überrascht es nicht, dass bei den bisherigen Vermittlungen Realschülerinnen und Abiturientinnen deutlich im Vorteil waren.
Ein Blick auf die Lebensverhältnisse der beratenen Frauen überrascht ebenfalls we-nig. Etwa zwei Drittel sind ledig bzw. geschieden oder getrennt lebend. Dennoch verfügt ein Teil dieser Gruppe über Unterstützung durch einen Partner oder Eltern, was die Kinderbetreuung wiederum erleichtert.
Das Projekt hat als Kernzielgruppe junge Mütter und Väter unter 25 Jahren, wo auch die meisten Ratsuchenden zu finden sind. Im Beratungsalltag kommen mit wachsendem Bekanntheitsgrad jedoch auch andere Altersgruppen auf die Projektmitarbeite-rinnen zu. Die Motive der Gruppe 25+ sind unterschiedlich. Einige haben noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, andere sehen im erlernten Beruf, in dem sie aufgrund von Kindererziehungszeiten keine Praxis sammeln konnten, keine Chancen mehr und wollen sich umorientieren.
In dieser Gruppe findet sich vor allem Ratlosigkeit, wie der Lebensunterhalt zu finanzieren ist, wenn von der Agentur für Arbeit keine Berufsausbildungsbeihilfe bewilligt wird.
An den Berufswünschen lassen sich geschlechtsspezifische Tendenzen ablesen: Spitzenposition nehmen Ausbildungsplätze im Einzelhandel ein, wo die Chancen, später einen Teilzeitarbeitsplatz zu finden, der mit Kinderbetreuungszeiten kompatibel ist, eher gering sind.
An Position zwei zeigt sich der Friseurberuf, den 16% der zu Beratenden erlernen möchten. In den Akquisebemühungen hat sich das Friseurhandwerk als ausbildungsfreudig gezeigt und vielfach waren Betriebe bereit, mit einer „passenden“ Mutter das Wagnis Teilzeitausbildung einzugehen.
4. Begleitende Maßnahme: Vorbereitung auf eine Teilzeit-Berufsausbildung durch die Wirtschaftsakademie (WAK) Lübeck
Aus den obigen Erfahrungen lässt sich ableiten, dass junge Mütter z.T. umfassendere Unterstützung benötigen, als sie durch das Lübecker STARegio-Projekt geleistet werden kann. Daher wurde in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Hilfenetzwerk zusammengearbeitet. Als Ergebnis dieser produktiven Kooperation haben die Projektmitarbeiterinnen gemeinsam mit der WAK Lübeck ein Konzept für eine Maßnahme: „Förderung beruflicher Weiterbildung“ entwickelt, durch die es den jungen Frauen leichter fallen soll, eine Ausbildung in Teilzeit aufnehmen zu können. Die Finanzierung wird von der Arge Lübeck übernommen.
Durch eine 9 Monate dauernde Maßnahme werden die Mütter kontinuierlich begleitet und gecoacht. Neben rein fachlichen Inhalten wie Rechnungswesen, EDV und Ver-kaufstraining haben die Kursteilnehmerinnen eine weitere kompetente Ansprechpartnerin, die bei der Vermittlung in Praktika und sich anschließende Ausbildung behilflich ist.
Geplant ist, dass ca. 18 junge Mütter ab Oktober 2005 in die Maßnahme einmünden und zunächst 3 Monate theoretischen Unterricht absolvieren, der auf die Berufsbilder Kauffrau im Einzelhandel, Verkäuferin, Bürokauffrau und Kauffrau für Bürokommunikation vorbereitet. In dieser Phase soll sich zudem die Gruppe finden und ein Netzwerk der Frauen untereinander entstehen, in dem sie sich unterstützen und austauschen können.
Nach dieser Phase sollen die Teilnehmerinnen in Praktika übergehen. Diese werden durch die Mitarbeiter der WAK begleitet. Durch wöchentliche Unterrichtstage in der Akademie bleibt der Austausch der Frauen untereinander gewährleistet. Nach Ende der Praktikumsphase im Juli 2006 sollen die Teilnehmerinnen, die während der Prak-tikumszeit ihre Kompetenzen beweisen konnten, in Ausbildung im Praktikumsbetrieb übergehen.
5. Netzwerkarbeit und Partner
Ergebnisse anderer Teilzeit-Projekte im Bundesgebiet haben gezeigt, dass eine berufsvorbereitende Maßnahme die Abbrecherquote minimiert. Die Mütter und Väter können dadurch feststellen, ob die Kinderbetreuung funktioniert und ob sie den täglichen Anforderungen genügen können.
An diesem Arbeitsansatz ist bereits erkennbar, dass nur durch ein funktionierendes Netzwerk die Erfahrungen aus diesem Projekt nachhaltig gesichert werden. Neben der quantitativen Bemessung des Projekterfolgs durch Zählung der geschaffenen Ausbildungsverhältnisse spielt aber auch deren Qualität eine sehr große Rolle. Vorteilhaft bei der täglichen Arbeit ist die hohe Akzeptanz der Thematik, auch bedingt durch den bundesweiten Trend, Familie wieder in den Lebensmittelpunkt zu stellen.
Inzwischen arbeitet das Lübecker STARegio-Projekt kontinuierlich mit Partnern wie den Arbeitsagenturen, Argen, Jugendämtern, Beratungsstellen und Arbeitskreisen zusammen. Das Netzwerk unterscheidet sich sehr deutlich von dem anderer Projekte, da neben Vertretern der Wirtschaft auch soziale Träger wie z.B. die Schwangerenberatungsstellen der Caritas und Diakonie als direkte Ansprechpartnerinnen der Zielgruppe mit eingebunden werden. Auf diese Weise entsteht ein Netzwerk, das bisher gegensätzliche Partner miteinander in Verbindung setzt.
Gefestigt werden soll dieses Bestreben durch das demnächst in Lübeck zu gründende „Lokale Bündnis für Familie“. Im August ist die Gründungsveranstaltung mit der Familienministerin Schmidt geplant. Anlässlich dieses Termins haben die Projektmitarbeiterinnen Gelegenheit, das Projekt einem großen Publikumskreis zu präsentieren und den Bekanntheitsgrad weiter zu erhöhen.
Eine solide Berufsausbildung ist und bleibt die Eintrittskarte in eine gesicherte berufliche Zukunft. Damit auch junge Menschen, die sich für ein Kind entschieden haben, am Erwerbsleben teilhaben können, will das Projekt familienfreundliche, flexible Arbeitsmodelle zur Aufnahme oder Weiterführung einer Ausbildung etablieren.
Nähere Informationen erhalten interessierte Betriebe und Auszubildende bei den Projektmitarbeiterinnen:
Handwerkskammer Luebeck: Heidi Näpflein, Tel.: 0451-6006-143
Email: naepflein@ihk-luebeck.de
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck: Beatrix Hahner, Tel.: 0451-6006-144
Email: hahner@ihk-luebeck.de
Postanschrift:
Projekt Teilzeitausbildung
c/o IHK Lübeck
Postfach
23547 Lübeck