Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ermittelt in seiner jährlichen Erhebung zum 30. September bei den zuständigen Stellen die Zahl der im letzten Berichtsjahr neu eingetragenen und zu diesem Stichtag noch bestehenden Ausbildungsverträge. Auf der Grundlage dieser Schnellumfrage sowie den Ergebnissen der Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag ebenfalls 30. September) wird die Ausbildungsplatzbilanz in Form von Angebots-Nachfrage-Relationen (ANR) ausgewiesen.
Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsplätzen sind in Anlehnung an § 3 Absatz 2 des Berufsbildungsförderungsgesetzes (BerBiFG) wie folgt definiert:
Angebot = bis zum 30. September abgeschlossene Ausbildungsverträge zuzüglich der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Ausbildungsstellen, die am 30. September noch nicht besetzt waren.
Nachfrage = bis zum 30. September abgeschlossene Ausbildungsverträge zuzüglich der am 30. September bei den Arbeitsagenturen gemeldeten und noch nicht vermittelten Ausbildungsstellenbewerber und -bewerberinnen.
Die Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) gibt wieder, wie viele Angebote rechnerisch auf 100 Nachfrager entfallen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Statistik nicht alle Angebote und Nachfrage erfasst. So zählen zum Beispiel Jugendliche nicht zu den Nachfragern, die wegen fehlenden Bewerbungserfolgs auf Warteschleifen (z.B. Jobben, berufsvorbereitende Maßnahmen) ausweichen.